Weingesetz
Das italienische Weingesetz legt drei kontrollierte Qualitätsklassen fest.
Die erste heißt: Denominazione Semplice.
Sie entspricht etwa dem deutschen Tafelwein; zulässig ist nur ein einfacher Hinweis auf das Erzeugergebiet, Qualitätsmerkmale sind nicht festgelegt.
Denominazione di Origine Controllata ist die nächste Stufe:
Jede Erzeugervereinigung kann die Registrierung ihres Weins als DOC beantragen. Sie muß eine Abgrenzung ihres Anbaugebiets sowie Qualitätsnormen […]
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