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Das italienische Weingesetz

Weingesetz
Das italienische Weingesetz legt drei kontrollierte Qualitätsklassen fest.

Die erste heißt: Denominazione Semplice.
Sie entspricht etwa dem deutschen Tafelwein; zulässig ist nur ein einfacher Hinweis auf das Erzeugergebiet, Qualitätsmerkmale sind nicht festgelegt.

Denominazione di Origine Controllata ist die nächste Stufe:
Jede Erzeugervereinigung kann die Registrierung ihres Weins als DOC beantragen. Sie muß eine Abgrenzung ihres Anbaugebiets sowie Qualitätsnormen vorschlagen, die sie einhalten will. Ein Ausschuß entscheidet dann, ob das DOC-Prädikat zugeteilt wird. DOC-Weine werden überprüft und müssen, außer ihrem eigenen, ein DOC-Etikett tragen.

Denominazione Controllata e Garantita:
Das Spitzenprädikat, wird nur bestimmten Weinen einzelner Erzeuger, nicht aber ganzen Distrikten verliehen. Ein Wein, der controllata e garantita heißen darf, muß vom Erzeuger oder einem anderen Verantwortlichen abgefüllt und mit einem staatlichen Siegel verschlossen werden.

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