Weingesetz
Das italienische Weingesetz legt drei kontrollierte Qualitätsklassen fest.
Die erste heißt: Denominazione Semplice.
Sie entspricht etwa dem deutschen Tafelwein; zulässig ist nur ein einfacher Hinweis auf das Erzeugergebiet, Qualitätsmerkmale sind nicht festgelegt.
Denominazione di Origine Controllata ist die nächste Stufe:
Jede Erzeugervereinigung kann die Registrierung ihres Weins als DOC beantragen. Sie muß eine Abgrenzung ihres Anbaugebiets sowie Qualitätsnormen vorschlagen, die sie einhalten will. Ein Ausschuß entscheidet dann, ob das DOC-Prädikat zugeteilt wird. DOC-Weine werden überprüft und müssen, außer ihrem eigenen, ein DOC-Etikett tragen.
Denominazione Controllata e Garantita:
Das Spitzenprädikat, wird nur bestimmten Weinen einzelner Erzeuger, nicht aber ganzen Distrikten verliehen. Ein Wein, der controllata e garantita heißen darf, muß vom Erzeuger oder einem anderen Verantwortlichen abgefüllt und mit einem staatlichen Siegel verschlossen werden.